Der neue DOSB-Präsident Alfons Hörmann muss sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Drei Tage nachdem der 53 Jahre alte Unternehmer als Nachfolger von Thomas Bach zum Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gewählt worden war, bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht.
Weiter Wirbel um Alfons Hörmann: Der neue DOSB-Präsident muss sich wegen angeblichen Verstoßes gegen das Kartellrecht vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Der 53-Jährige sieht aber seine Amtsgeschäfte im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nicht beeinträchtigt: "Die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes im DOSB gesichert."
Drei Tage nach der Wahl des 53 Jahre alten Unternehmers zum Nachfolger des neuen IOC-Präsidenten Thomas Bach im DOSB bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (SID) die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht.
Oberstaatsanwalt Holger Schönwitz erklärte dem "SID": "Die Generalstaatsanwaltschaft hat sich den Vorwurf des Bundeskartellamts zu eigen gemacht und verfolgt diesen weiter." Bestätigt das OLG den Spruch des Kartellamts, müsste Hörmann 150.000 Euro zahlen, sein früheres Unternehmen aus der Tondachziegelbranche, die Creaton AG, rund 66 Millionen Euro. Schönwitz: "Die Geldbuße, die das OLG gegen Herrn Hörmann aussprechen kann, könnte bis zu einer Million Euro betragen, aber er könnte auch straffrei ausgehen."
Zu einem Millionen-Bußgeld wird es laut Hörmanns Anwalt Alexander Birnstiel nicht kommen. Dieser Betrag stelle nur die Obergrenze des gesetzlichen Bußgeldrahmens für Kartellordnungswidrigkeiten dar und sei nur "eine rein theoretische Erwägung".
Akte Hörmann eingetroffen
Das OLG bestätigte dem "SID" am Dienstag das Eintreffen der Akte Hörmann: "Es handelt sich hier um ein Kartellbußgeldverfahren, gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes hat Herr Alfons Hörmann u.a. Einspruch eingelegt." Nun müssten 2014 Termine für die mündliche Verhandlung bestimmt werden: "Das Verfahren in der sogenannten "Tonziegelbranche" trägt das Aktenzeichen: V-2 Kart 1/13(OWi)."
Kritik zog DOSB-Generaldirektor Michael Vesper auf sich, der zwei Tage vor Hörmanns Wahl dem "SID" gesagt hatte: "Es geht um ein Bußgeld, das sich gegen die Firma richtet und nicht gegen Herrn Hörmann." DOSB-Pressesprecher Christian Klaue sagte dazu dem SID am Dienstag: "Herr Vesper hat sich da versprochen, in anderen Interviews hat er es richtig dargestellt."
Derzeit kann Hörmann, der die Vorwürfe stets bestritt, das Verfahren gegen Zahlung der beantragten Geldbuße noch verhindern. Er sagt zur Entwicklung: "Durch die Aktenabgabe an das OLG hat sich in der Sache des Ordnungswidrigkeitenverfahrens nichts geändert. Die Mitgliederversammlung hat mich in Kenntnis dieser Faktenlage mit einem klaren und aussagekräftigen Votum gewählt. Das Verfahren werde ich in aller gebotenen Professionalität bearbeiten."
Noch bis Ende Dezember DSV-Präsident
Hörmann, noch bis zum 29. Dezember Präsident des Deutschen Ski-Verbandes (seit 2005): "In zwei unabhängig voneinander durchgeführten Prüfungen der Faktenlage durch den Deutschen Skiverband im Jahr 2008 und in den letzten 10 Tagen durch Herrn Jürgen Thumann als Corporate Governance Beauftragter des DOSB wurde klar herausgearbeitet, dass keinerlei Auswirkungen auf die Ausübung von haupt- oder ehrenamtlichen Spitzenpositionen zu erwarten sind."
Hörmann sagt, er sei zu seiner Zeit bei der Creaton AG an keiner Preisabsprache beteiligt gewesen. Das Kartellamt hatte mehreren Firmen aus der Tondachziegelbranche, darunter auch der Creaton AG mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Hörmann, 2008 "wettbewerbsbeschränkende Absprachen" vorgeworfen.
Vor Hörmanns Wahl hatte der Corporate-Governance-Beauftragte Jürgen Thumann dem DOSB-Präsidium "nach eingehender Prüfung und intensiver Erörterung" bestätigt, dass dieses Thema keinerlei Auswirkungen auf seine Kandidatur habe. Auch eine interne Prüfung des DSV hatte ihn entlastet.