Wegen seiner Beteiligung an einer Kneipenschlägerei Ende März in Sydney hatte der australische Schwimm-Verband den Athleten zunächst aus dem nationalen Team für die Spiele in China gestrichen.
Diese Entscheidung war nach einer Berufung des 20-Jährigen vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne aufgehoben worden.
D'Arcy verletzt Ethik-Regeln
Der CAS wertete das Vorgehen des Verbandes als formalen Fehler, da über einen Ausschluss das AOC zu entscheiden habe. Der CAS überwies den Fall deshalb an das AOC zurück.
D'Arcy, Gewinner der australischen Olympia-Qualifikation über 200 Meter Schmetterling, habe mit seinem gewalttätigen Auftreten gleich mehrere Ethik-Regeln verletzt, hatte der Internationale Sportgerichtshof begründet.
Verfahren wegen schwerer Körperverletzung
Der Schwimmer muss sich in einem strafrechtlichen Verfahren wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er soll Cowley bei der Prügelei unter anderem den Kiefer, die Nase und das Wangenbein gebrochen haben.
Bei schwerer Körperverletzung sieht das australische Strafrecht Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren vor.