Bewegung im Fall Sachenbacher-Stehle

SID
Evi Sachenbacher-Stehle kämpft seit den Olympischen Spielen mit Dopingvorwürfen
© getty

In den Dopingfall um die deutsche Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle kommt Bewegung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München 1 sollen ergeben haben, dass in einem von Sachenbacher-Stehle bei Olympia benutzten Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich das im Wettkampf verbotene Methylhexanamin enthalten gewesen sei.

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Das teilte Sachenbacher-Stehles Anwalt Marc Heinkelein mit.

Sachenbacher-Stehle war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi positiv auf das verbotene Stimulans Methylhexanamin getestet worden. Die Langlauf-Olympiasiegerin von 2002 und 2010 hatte eingeräumt, dass sie ein Nahrungsergänzungsmittel im Vertrauen auf Aussagen eines persönlichen Beraters vor der Einnahme nicht von offiziellen Stellen hatte kontrollieren lassen.

Parallel zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen, bei denen Sachenbacher-Stehle weiter ausschließlich als Zeugin fungiert, treibt die Internationale Biathlon-Union (IBU) das Sportrechtsverfahren voran. Dabei kommt es am Samstag in Salzburg zur Anhörung vor dem Anti-Doping Hearing Panel der IBU. Sachenbacher-Stehle kündigte an, dass sie dort aussagen werde. Eine ausführliche Stellungnahme wurde von ihr bereits vorab eingereicht. Gegebenenfalls werden weitere Zeugen und Sachverständige gehört.

Persönliches Statement nach der Anhörung?

"Wir erwarten uns von der Anhörung, dass die Athletin frei von jeglicher Vorverurteilung gehört wird und die Chance bekommt, sich umfassend zu erklären", hieß es in einer Mitteilung Heinkeleins. Im Vorfeld könne seine Mandantin "im Respekt vor dem Panel" keinerlei inhaltliche Angaben machen. Mit einem persönlichen Statement der Olympiasiegerin sei vielleicht nach der Anhörung zu rechnen.

Ein Urteil soll am Samstag noch nicht gesprochen werden. Erst in den kommenden Wochen sei eine Entscheidung zu erwarten, hatte IBU-Generalsekretärin Nicole Resch zuletzt gesagt.

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