Claudia Pechstein darf wieder trainieren

SID
Teilerfolg für Claudia Pechstein: Sie darf ab sofort wieder am Training der DESG teilnehmen
© Getty

Claudia Pechstein darf ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft teilnehmen. Das gab der CAS am Freitag bekannt.

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Wettkampf verboten, Training erlaubt: Claudia Pechstein hat in ihrem ersten Kampf vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS einen wichtigen Punktsieg gefeiert und darf weiter von einer Teilnahme an ihren sechsten Olympischen Spielen träumen.

Der CAS gab am Freitag einem Eilantrag Pechsteins zumindest teilweise statt und hob das Trainingsverbot gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin bis zur Hauptverhandlung über ihre Zwei-Jahres-Sperre auf.

"Mit Blickrichtung auf die Olympischen Spiele wird nun natürlich einiges leichter", sagte Pechstein in einer ersten Reaktion erleichtert: "Als Einzelgänger ist es fast unmöglich, sich in Topform zu bringen. Dieser Eilantrag war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu meinem Freispruch."

"Nicht unwichtiger Fingerzeig"

Auch ihr Anwalt Simon Bergmann sprach von einer positiven Entscheidung. Der Beschluss sei ein "nicht unwichtiger Fingerzeig" für das Hauptverfahren: "Wäre der CAS zu dem Ergebnis gekommen, dass die Berufung chancenlos ist, hätte er den Eilantrag schon aus diesem Grund zurückgewiesen."

Der CAS erklärte, dass die Entscheidung notwendig sei, um Pechsteins "Chancen für eine Qualifikation für die Olympischen Spiele 2010 zu sichern".

Gleichzeitig kündigte das Gericht an, dass das Hauptverfahren schon Anfang Oktober vor dem Start der neuen Saison beendet sein soll. "Aus diesem Grunde musste auch nicht über die Wettkampfsperre entschieden werden", sagte Bergmann.

Pechstein will an Langzeitstudie festhalten

Sollte die Hauptverhandlung im Oktober beendet werden, wird die Zeit eng für die mehrwöchige Langzeitstudie, mit der Pechstein entlastende Erkenntnisse über die bei ihr gemessenen schwankenden und erhöhten Retikulozytenwerte erhalten will.

Dennoch will sie daran festhalten. Man müsse aber abwarten, wie die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) reagiere, sagte ihr Manager Ralf Grengel. CAS-Generalsekretär Matthieu Reeb bestätigte indes den Zeitrahmen: "Unser Ziel ist es, bis zu Beginn der neuen Saison ein endgültiges Urteil zu haben."

DOSB begrüßt CAS-Entscheidung

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßte die CAS-Entscheidung. "Ich halte den Beschluss für ausgewogen", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Damit werde deutlich gemacht, dass Pechstein bis zur Hauptsachen-Entscheidung in der Lage sein muss, ihre Vorbereitung auf die Winterspiele fortzusetzen. Dies sei aber kein Fingerzeig für den Ausgang des Berufungsverfahrens. "Es geht nur um den vorläufigen Rechtsschutz für Claudia Pechstein", sagte Vesper.

Ex-Trainer Franke atmet auf

Pechsteins ehemaliger Trainer Joachim Franke atmete auf. "Ich freue mich für sie. Sie hat eine harte Zeit durchgemacht. Um Top-Leistungen zu bringen, muss man mit der Gruppe trainieren", sagte Franke.

Nach Bekanntwerden der zweijährigen Sperre durch den Weltverband ISU im Juli hatte Franke Pechstein im Training unterstützt. Zuletzt absolvierte die Berlinerin in Frankreich ein Höhentraining.

Heinze: "Eine faire Entscheidung"

"Ich bin zufrieden. Für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele ist das eine faire Entscheidung. Damit darf Claudia sich unseren Trainingsgruppen ab sofort anschließen", sagte Präsident Gerd Heinze von der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG).

Beim Weltverband ISU reagierte man verhalten. "Wir müssen diese Entscheidung des CAS akzeptieren, sie ist bindend", sagte ISU-Mediziner Harm Kuipers lediglich.

Pechstein will weiter Unschuld beweisen

Pechstein will weiter klarmachen, dass sie zu Unrecht gesperrt wurde: "Als Nächstes möchte ich gerne mit Hilfe des von mir angebotenen Langzeittests meine Unschuld beweisen. Zwar bin nicht ich, sondern der Verband in der Beweispflicht. Doch es geht mir nicht nur um einen Freispruch, sondern auch darum, meinen guten Ruf wiederherzustellen." In Kürze will sie dazu Gespräche mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) führen.

Der grundsätzliche Spruch des CAS bleibt von dieser Entscheidung angeblich unberührt, dennoch gibt sie Pechstein Rückenwind. Dass das dreiköpfige Lausanner Schiedsgericht für eine verurteilte Athletin einen Teil des Antidoping-Codes der WADA und des gleichlautenden Regelwerks der ISU (Artikel 10.10.1: "Teilnahmeverbot während einer Sperre") außer Kraft setzte, darf als Überraschung und durch das Pechstein-Lager als großer Erfolg gewertet werden.

Pechstein für zwei Jahre gesperrt

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte nur anhand von Indizien und ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt. In diesem Zusammenhang war auch ein Trainingsverbot verhängt worden, das vor allem verhindern soll, dass Pechstein öffentliche Gelder in Anspruch nimmt.

Die 37-Jährige, die den Vorwurf des Blutdopings vehement bestreitet und sich unter der Aufsicht der Nationalen Antidoping-Agentur (NADA) einer Langzeitstudie unterziehen will, hatte deshalb zuletzt nur alleine mit ihrem langjährigen Erfolgscoach Franke trainiert.

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