Skispringerinnen-Einspruch vertagt

SID
Olympia-2010-Chef John Furlong (l.) mit Gary Lunn (M.), Gordon Campbell und der Olympia-Fackel
© Getty

Der Einspruch der 15 Skispringerinnen gegen das im Juli erlassene Urteil des Supreme Court in Vancouver kann erst am 12./13 November behandelt werden. Das IOC gibt ein Versprechen.

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Der Einspruch der 15 Skispringerinnen gegen das im Juli erlassene Urteil des Supreme Court in Vancouver, mit dem sie ihren Sport doch noch in das Programm der Olympischen Spiele 2010 in Vancouver drücken zu wollen, kann erst am 12./13 November behandelt werden.

Wie das Gericht in Kanada bestätigte, stehe ein früheres Datum als exakt drei Monate vor dem Beginn der Spiele nicht zur Verfügung. Sollten die Springerinnen im zweiten Versuch Erfolg haben, will das Olympia-Organisationskomitee Vanoc "Himmel und Erde in Bewegung setzen", um im Februar noch einen Wettbewerb für Frauen auf den Schanzen von Whistler auszurichten, erklärte dessen Vorsitzender John Furlong.

Die Zeit drängt

Skeptisch sei er jedoch angesichts des dann verbleibenden Zeitrahmens. Er wisse nicht, so der Olympia-Macher, ob genügend Zeit sei, einen Wettbewerb für 80 Skispringerinnen in Whistlers Nordic Centre zu organisieren.

Das Oberste Gericht in British Columbia hatte den ersten Antrag nach einer fünftägigen Anhörung im Juli zurückgewiesen. Richterin Lauri Ann Fenlon konstatierte zwar eine Diskriminierung der Skispringerinnen wegen ihres Geschlechtes.

Dennoch hätte das Vanoc keinen Bruch der kanadischen "Charta der Rechte und Freiheiten" begangen. Weder das Vanoc noch die kanadische Regierung hätten die Kontrolle über Olympische Veranstaltungen, erkannte Richterin Fenlon seinerzeit.

Allein das Internationale Olympische Komitee (IOC) könne die Diskriminierung aufheben, indem es Frauen-Skispringen zulasse.

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