Der mittlerweile in Nordrhein-Westfalen arbeitende Schwimmtrainer gehörte in London zum Trainerteam der deutschen Olympia-Mannschaft. Die Anklage wirft dem Trainer insgesamt 18 Missbrauchsfälle einer Schutzbefohlenen zwischen 2004 und 2006 vor.
Die als Nebenklägerin auftretende Schwimmerin war bereits am Dienstag mehrere Stunden befragt worden. Der Anwalt des Mannes hatte die Anschuldigungen vor Prozessbeginn zurückgewiesen. Der Angeklagte selbst schweigt bislang.
Der 40-Jährige war seit 2000 Übungsleiter in Kiel und Trainer des Mädchens. Damals war die Schwimmerin zwölf Jahre alt. Die Schwimmerin ließ den Missbrauch laut Anklageschrift zunächst regungslos über sich ergehen. Später weinte sie und schlug den Mann einmal auch von sich.
Zum ersten Missbrauch soll es im August 2004 während eines gemeinsamen Kreta-Urlaubs gekommen sein, an dem auch die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten teilnahm. Beide Frauen sollen zu diesem Zeitpunkt stark angetrunken gewesen sein.
Mann soll Verhalten des Mädchens reglementiert haben
Als Trainer kümmerte sich der Mann nicht nur um die Ernährungspläne des Mädchens, sondern reglementierte auch ihr Verhalten und besprach mit den Eltern ihre psychische Befindlichkeiten. Die Eltern vertrauten dem Mann offenbar und erlaubten auch den Kreta-Urlaub.
Hätte das Betreuungsverhältnis nicht bestanden, wären die Vorwürfe nach Angaben der Ermittlungsbehörde strafrechtlich nicht relevant.
Anzeige im August 2009
Die Anzeige erfolgte im August 2009. Im September 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage. Zwar kam es der Anklage zufolge nicht zu physischer Gewalt im Sinne einer Vergewaltigung. Allerdings beschrieb die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift, dass das Mädchen sich in einem Fall widersetzt habe.
Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) war während der Sommerspiele von den Beschuldigungen gegen den Trainer überrascht worden. Der 40-Jährige hatte vor dem Abflug nach London den olympischen Ehrenkodex unterschrieben. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch berufliche Konsequenzen.