Gericht: Zeuginnen Schwimmtrainer-Prozess

SID
Im Prozess gegen einen deutschen Olympia-Schwimmtrainer werden weitere Zeuginnen befragt
© Getty

Im Prozess gegen einen deutschen Olympia-Schwimmtrainer wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schwimmerin sind weitere Zeugen angehört worden.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Neben einer ehemaligen Lebensgefährtin des 40-Jährigen befragte das Amtsgericht Kiel am Donnerstag eine weitere Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Unklar blieb, ob im Tagesverlauf ein Urteil zu erwarten war.

Dem Trainer werden 18 Missbrauchsfälle einer Schutzbefohlenen zwischen August 2004 und März 2006 vorgeworfen. Die im Prozess als Nebenklägerin auftretende Frau war zur Tatzeit minderjährig. Am Donnerstag hatte der Angeklagte die Kieler Rechtsanwältin Annette Marberth-Kubicki als zusätzliche Verteidigerin hinzugezogen.

Der 40-Jährige selbst schweigt bislang zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Sein Anwalt hatte die Anschuldigungen allerdings bereits vor Prozessbeginn zurückgewiesen. Der unter Anklage stehende Mann gehörte zum Trainerteam der deutschen Beckenschwimmer bei den Olympischen Spielen in London.

Betreuungsverhältnis ausgenutzt

Der Angeklagte war seit 2000 Übungsleiter in Kiel und Trainer des Mädchens. Damals war die Schwimmerin zwölf Jahre alt. Der Anklage zufolge nutzte er von 2004 bis 2006 das Betreuungsverhältnis aus und überredete die damals Minderjährige mehrfach zum Sex. Hätte das Betreuungsverhältnis nicht bestanden, wären die Vorwürfe nach Angaben der Ermittlungsbehörde strafrechtlich nicht relevant.

Die damals minderjährige Schwimmerin ließ den Missbrauch laut Anklage zunächst regungslos über sich ergehen. Später weinte sie und schlug den Mann einmal auch von sich. Demnach ereignete sich der erste Missbrauch im August 2004 während eines gemeinsamen Kreta-Urlaubs, an dem auch die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten teilnahm. Beide Frauen sollen zu diesem Zeitpunkt stark angetrunken gewesen sein.

Als Trainer kümmerte sich der Mann nicht nur um die Ernährungspläne des Mädchens, sondern reglementierte auch ihr Verhalten und besprach mit den Eltern die psychischen Befindlichkeiten der Schwimmerin. Die Eltern vertrauten dem Mann offenbar und erlaubten auch den Kreta-Urlaub.

Anzeige vor drei Jahren

Die Anzeige erfolgte im August 2009. Im September 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage. Zwar kam es der Anklage zufolge nicht zu physischer Gewalt im Sinne einer Vergewaltigung. Allerdings beschrieb die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift, dass das Mädchen den Mann in einem Fall weggeschlagen habe.

Der Mann arbeitet mittlerweile für einen Sportverein in Nordrhein-Westfalen. Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) war in London von den Beschuldigungen gegen den Trainer überrascht worden. Der 40-Jährige hatte vor dem Abflug nach London den olympischen Ehrenkodex unterschrieben. Bei einer Verurteilung drohen ihm möglicherweise auch berufliche Konsequenzen.

Alle Olympia-Ergebnisse im Überblick

Artikel und Videos zum Thema