Unfall: Ullrich muss nicht ins Gefängnis

SID
Jan Ullrich muss nicht ins Gefängnis
© getty

Der frühere Radstar Jan Ullrich muss wegen eines in der Schweiz von ihm verursachten Verkehrsunfalls nicht ins Gefängnis. Der 42-Jährige wird zwar von der Staatsanwaltschaft Bischofszell erneut angeklagt, der Vorwurf lautet aber lediglich noch: "Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand". Die Anklage wegen eines schwerwiegenden Raserdeliktes wurde fallengelassen.

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Der Prozess soll 2017 vor dem Bezirksgericht Weinfelden stattfinden. Ullrich hatte am 19. Mai 2014 im Schweizer Kanton Thurgau unter Alkoholeinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Am 21. Juli 2015 hatte das Gericht in Weinfelden eine erste Anklage zurückgewiesen und ein neues Verfahren angeordnet.

Für Ullrich wirkten sich nun zwei neue Gutachten positiv aus. Zum einen fuhr der einstige Tour-de-France-Sieger mit einer tieferen Geschwindigkeit als im ersten Verfahren angenommen (mindestens 132 km/h) und unterschritt damit die Schwelle zu 140 km/h deutlich. Ab dieser Schwelle und damit mehr als 60 km/h über dem zulässigen Tempo hätte Ullrich eine Haftstrafe gedroht.

Schmerzmittel hatten keinen Einfluss

Außerdem ergab ein medizinisches Gutachten, dass ein von Ullrich eingenommenes Schmerzmittel keinen wesentlichen Einfluss auf die Fahrfähigkeit gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft fordert nun lediglich noch eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldbuße.

Ullrich, der inzwischen auf Mallorca lebt, bedauere den Unfall nach wie vor sehr, hieß es in einer Mitteilung. Seine Familie und er hofften, nun endlich einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen zu können.

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