Mediziner: Kein Dopingsystem bei Gerolsteiner

SID
Stefan Schumachers Aussagen wurden vom Mediziner nicht bestätigt
© getty

Auch der damalige leitende Mediziner des einstigen Gerolsteiner Teams Ernst J. hat im Betrugsprozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher jegliche Doping-Vorwürfe zurückgewiesen und damit die Aussagen des vermeintlich betrogenen Teamchefs Hans-Michael Holczer gestützt.

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"Keineswegs war es so, dass es eine Direktive gab, dopenden Fahrern helfen zu sollen", sagte der Zeuge am 12. Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht: "Umgekehrt war die Ansage: In diesem Rennstall findet kein Doping statt."

Schumacher und dessen ehemaliger Teamkollege David Kopp hatten zuvor vor der 16. Großen Strafkammer berichtet, die Ärzte hätten eine Schlüsselrolle in einem Doping-System innerhalb des einstigen ProTour-Teams inne gehabt. "Mir gegenüber sind keine massiven Dopingwünsche vorgetragen worden", sagte J. nun am Mittwoch, schränkte aber ein: "Wie das bei anderen ist, kann ich nicht sagen." Von den Dopingvergehen der beiden Fahrer habe er nichts gewusst.

"Kein Austausch mit Holczer"

Ernst J., gegen den wegen systematischer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, der Körperverletzung und des Rezeptbetrugs ermittelt wird, bezeichnete sich in Stuttgart als "durchaus verantwortlich für übergeordnete Aufgaben" während seiner Zeit bei Gerolsteiner (2005 bis 2008), nicht aber als "Oberaufseher". Mit Holczer habe es bei medizinischen Fragen "im Grunde genommen keinen Austausch" gegeben, nur wenn ein Fahrer lange auszufallen drohte, sei der Befund "natürlich" vorgelegt worden.

Schumachers Verteidigung baut weiterhin darauf, dass der inzwischen geständige Dopingsünder Schumacher nur mit Hilfe der Teammediziner verbotene Praktiken durchgeführt haben könne. Und wenn die Ärzte von allem gewusst und sogar das Doping initiiert haben, könne Holczer nicht außen vor gewesen sein. Dieser hatte bislang jegliche Mitwisserschaft an Schumachers Verfehlungen strikt zurückgewiesen.

Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft Schumacher vor, Holczer mit systematischem Doping hintergangen und sich laut Anklageschrift einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 150.000 Euro) erschlichen zu haben. Schumacher beruft sich darauf, dass Holczer bestens über seine Dopingpraktiken Bescheid wusste und er ihn deshalb nicht betrügen konnte.

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