Teamarzt: Kein Doping bei Gerolsteiner

SID
Das ehemalige Team Gerolsteiner hat sich mit Dopingvorwürfen auseinanderzusetzen
© getty

Der ehemalige Gerolsteiner-Teamarzt Achim S. hat im Betrugsprozess gegen Stefan Schumacher jegliche Doping-Vorwürfe aufs Schärfste zurückgewiesen und die Aussagen des Radprofis deutlich infrage gestellt.

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"Ich habe nie Dopingsubstanzen angeboten", sagte der 45-Jährige am zehnten Prozesstag vor der 16. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts: "Ich bin Arzt und habe drei Kinder - ich setze meine berufliche Zukunft nicht aufs Spiel, um Sportlern verbotene Präparate mitzugeben."

Schumacher hatte am dritten Verhandlungstag explizit berichtet, er sei im Zimmer gewesen, als der Mannschaftsarzt bei der Deutschland-Tour 2006 einem Teamkollegen das Peptidhormon Synacthen injiziert habe. "Ich habe es immer abgelehnt, wenn mich ein Sportler nach Synacthen gefragt hat", sagte nun S.: "Das war für mich nicht vorstellbar." Nach dem ebenso verbotenen Blutdopingmittel Epo sei S. "nie" gefragt worden.

Doping-Bekämpfer?

Der vermeintlich von Schumacher betrogene frühere Teamchef Hans-Michael Holczer sei nach außen und innen gleichermaßen ein "Doping-Bekämpfer" gewesen, berichtete S., der 2005 hauptverantwortlich und 2006/2007 als Aushilfskraft im einstigen ProTour-Team beschäftigt war - das von Schumacher geschilderte, systematische Doping habe es innerhalb der Mannschaft in keinem Fall gegeben.

"Für mich ist das nicht vorstellbar, dass ein Teamarzt ein verbotenes Medikament bewirbt", sagte Achim S.: "Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Präparate, die verboten waren, mitgeführt wurden. Wir haben peinlich genau darauf geachtet, dass nur erlaubte Mittel mitgeführt wurden."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen geständigen Dopingsünder Schumacher vor, Holczer mit systematischem Doping hintergangen und sich mit seinen Verfehlungen laut Anklageschrift einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 150.000 Euro) erschlichen zu haben. Schumacher beruft sich darauf, dass Holczer bestens über seine Dopingpraktiken Bescheid wusste und er ihn deshalb nicht betrügen konnte.

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