Anklage kann Gefängnis bedeuten

SID
Lance Armstrong - bald im Sträflingsanzug?
© Getty

Lance Armstrong droht anscheinend schon bald eine Anklage, die ihn ins Gefängnis bringen könnte. Dem 41-jährigen Dopingsünder werden Betrug und Meineid vorgeworfen.

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Der US-Fernsehsender "ABC" berichtet unter Berufung auf eine "hochrangige Justizquelle", die Bundesanwaltschaft untersuche, ob Armstrong Zeugen beeinflusst oder sogar bedroht und eingeschüchtert und dabei absichtlich die Justiz behindert habe. Zusätzlich droht Armstrong ein Verfahren wegen Meineids.

Aus Sicht von Staatsanwalt Andre Birotte, der 2012 ein Betrugsverfahren gegen den 41-Jährigen nach zweijährigen Ermittlungen überraschend eingestellt hatte, ergibt sich durch die Ereignisse der letzten Monate "keine neue Situation", die ein weiteres Verfahren nötig mache. Allerdings hieß es bei "ABC", Birotte spreche "nicht für den gesamten Justizapparat".

Altes Verfahren als Verhängnis?

Armstrong erhielt von der US-Anti-Doping-Agentur USADA Fristverschiebung bis zum 20. Februar, um unter Eid noch offene Fragen zu beantworten und einem lebenslangen Bann von allen sportlichen Aktivitäten zu entkommen.

Wegen Meineids könnte Armstrong belangt werden, weil er 2005 unter Eid ausgesagt hatte, er habe nicht gedopt. Diese Erklärung gab Armstrong damals im Zuge des von ihm gewonnenen Prozesses gegen die Versicherungsgesellschaft SCA Promotions ab.

Das Unternehmen hatte Armstrong von 2002 bis 2005 hohe Bonuszahlungen für die Siege bei der Tour de France gewährt und wollte diese nach massiven Dopinganklagen gegen den Radsport-Star zurück haben. SCA unterlag vor sieben Jahren und fordert nun erneut rund 12 Millionen Dollar von Armstrong.