UCI erhebt Einspruch gegen Kolobnew-Strafe

SID
Der Russe Alexander Kolobnew ist seit 2002 Profi-Radsportler
© Getty

Der Radsportweltverband UCI hat gegen die milde Strafe für den russischen Dopingsünder Alexander Kolobnew Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt.

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Das bestätigte UCI-Präsident Pat McQuaid am Freitag. Der russische Verband hatte den zweimaligen WM-Zweiten nach seinem positiven Dopingtest bei der Tour de France Ende Oktober mit einer Geldbuße in Höhe von 1500 Schweizer Franken (umgerechnet 1220 Euro) belegt und eine Verwarnung ausgesprochen.

Bei Kolobnew (Team Katjuscha), dem Olympiadritten von Peking, war während der Tour das Diuretikum Hydrochlorothiazid (HCT) gefunden worden.

HCT hat keine direkt leistungssteigernde Wirkung, sondern führt zu vergrößertem Volumen des Urins und wird zur Gewichtsreduzierung eingesetzt. Es kann aber auch zur Maskierung von Dopingsubstanzen genutzt werden.

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