Schumacher sieht Verfahren "gelassen entgegen"

SID
Stefan Schumacher wurde im Jahr 2008 wegen Blutdopings überführt
© Getty

Dopingsünder Stefan Schumacher will sich von dem Betrugsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht aus der Ruhe bringen lassen. "Dem Ausgang des Verfahrens sehe ich gelassen entgegen. Im Übrigen konzentriere ich mich voll und ganz auf meinen Sport", teilte der Radprofi in einer Stellungnahme auf seiner Homepage mit.

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Schumacher könnte als erster überführter Dopingsünder wegen Betrugs vor Gericht gestellt werden, weil das Oberlandesgericht Stuttgart eine andere Auffassung vertritt als das vorinstanzliche Landgericht.

"Ich werde selbstverständlich Rede und Antwort stehen und dazu beitragen, die Dinge aufzuklären", so Schumacher. Ansonsten will sich der 31-Jährige "zu dieser Angelegenheit nicht weiter äußern".

Auch Schumachers Anwalt sieht vorerst keinen Grund zur Unruhe. "Wir gehen das ganz ruhig und sachlich, aber bestimmt an", teilte Michael Lehner auf "SID"-Anfrage mit.

Möglicher Gang vor den Bundesgerichtshof

"Ich habe gehofft, dass die Entscheidung gehalten wird. Mir war klar, wie kitzlig die Situation ist. Es geht jetzt um die Grundsatzfrage, ob geltende Gesetze anwendbar sind oder nicht. Das könnte bis zum Bundesgerichtshof gehen", sagte der Rechtsanwalt.

Schumacher hatte vor der Tour de France 2008 öffentlich erklärt, niemals mit Dopingmitteln in Berührung gekommen zu sein. In nachträglichen Analysen von Proben der Tour und auch der Olympischen Spiele 2008 wurden beim Radprofi Spuren des Blutdoping-Präparats CERA gefunden. Sein damaliges Team Gerolsteiner kündigte ihm daraufhin im Oktober 2008.

Streitsummer: 150.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft wirft Schumacher vor, Teamchef Hans-Michael Holczer durch die Einnahme der Dopingmittel hintergangen zu haben. Es geht um 150.000 Euro, Schumachers Gehalt in den betreffenden Monaten Juli bis September 2008.

Die fünfte Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte es zunächst abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen, da kein Betrugsdelikt im strafrechtlichen Sinne vorliege.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, über die jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden hat. Der zweite Strafsenat vertrat die Auffassung der Staatsanwaltschaft.

"Aus unserer Sicht liegt ein hinreichender Tatverdacht vor", sagte Sprecher Matthias Merz den Stuttgarter Nachrichten. Eine Verurteilung wegen Betrugs sei wahrscheinlicher als ein Freispruch. Die Hauptverhandlung soll im Frühjahr 2012 beginnen.

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