BDR entlastet Bremer mit Gutachten

SID
Ein Gutachten des BDR entlastet Sportdirektor Burckhard Bremer
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Ein vom BDR in Auftrag gegebenes Gutachten hat Burckhard Bremer vom Vorwurf der Dopingvertuschung entlastet. Nach "SZ"-Informationen soll der Sportdirektor nicht belangt werden.

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Ein vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR) in Auftrag gegebenes Gutachten hat Sportdirektor Burckhard Bremer vom Vorwurf der Dopingvertuschung entlastet.

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung", sieht sich der BDR nicht veranlasst, Bremer disziplinar- oder arbeitsrechtlich zu belangen. Bremer wurde unter anderem vorgeworfen die Dopingfälle des Profis Patrik Sinkewitz (2000) und des Bahnfahrers Christian Lademann (2004) vertuscht zu haben.

Fader Beigeschmack beim Gutachten

Das als unabhängig deklarierte BDR-Gutachten hat jedoch einen faden Beigeschmack. Laut "SZ" ist es von einem Strafrechtler erstellt worden, dessen Bruder beim Verband im Referat Leistungssport angestellt ist. Der Passauer Universitätsjurist sehe jedoch keinen Interessenskonflikt in dem Verwandtschaftsverhältnis.

Derzeit prüft das Innenministerium (BMI), ob der BDR Bundesmittel als "rechtliche Konsequenzen aus dem Verhalten von Herrn Bremer" zurückzahlen muss.

Am Mittwoch geben BDR, BMI sowie die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) in einem Sachstandsbericht gegenüber des Sportausschusses des Deutschen Bundestages Auskunft.

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