Stefan Schumachers Anwalt fordert Freispruch

SID
Stefan Schumacher fuhr zuletzt für Gerolsteiner
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Nach der Bestätigung der Sperre seiner Mandantin Claudia Pechstein fordert Anwalt Michael Lehner nun einen Freispruch für den Radsportler Stefan Schumacher durch den CAS.

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Michael Lehner nimmt das Urteil im Dopingfall Claudia Pechstein zum Anlass, erneut den Freispruch seines Mandanten Stefan Schumacher zu fordern.

Im Falle einer Bestätigung der Sperre durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS kündigte Lehner den Gang vor Zivilgerichte an, wie ihn derzeit auch Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Pechstein beschreitet.

Radprofi Schumacher sitzt wegen Dopings noch eine Sperre bis zum 21. Januar 2011 ab.

Entscheidung noch dieses Jahr

"Der Internationale Sportgerichtshof CAS wird noch vor Weihnachten auch im Falle des Radprofis Stefan Schumacher über die vom französischen Verband AFLD ausgesprochene und vom internationalen Radsportverband UCI übernommene Wettkampfsperre entscheiden. Der Sportgerichtshof hat damit die Gelegenheit, seine durch die Entscheidung im Fall Pechstein in Frage gestellte Objektivität zu beweisen und die verloren gegangene Glaubwürdigkeit, auch die legitimen Rechte der Athleten zu beachten, wiederherzustellen", schrieb Lehner in einer Pressemitteilung.

Er führte erneut vermeintliche Verfahrensfehler an. Das Blutanalyseverfahren auf das Epo-Präparat Cera sei erst zum 1. Juli 2009 zugelassen worden.

"Unzulässig und unverwertbar"

Die Dopingproben, die in Schumachers Fall komplett vor diesem Termin entnommen worden waren, seien "unzulässig und unverwertbar".

Eine rechtliche Basis für eine Verurteilung von Schumacher seien schon deshalb nicht vorhanden, schrieb Lehner und verwies zudem auf zahlreiche weitere Regelverstöße.

"Die von allen Athleten geforderte Unterwerfung unter die Rechtssprechung des CAS kann und darf nicht zu einer damit erzwungenen Aufgabe grundlegender Menschenrechte führen. Notfalls müssen auch im Falle von Stefan Schumacher das Schweizer Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof entscheiden", schrieb Lehner: "Unter Beachtung geltenden Rechtes ist Stefan Schumacher freizusprechen."

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