Trumps Einreiseverbot gilt nicht für Farah

SID
Donald Trump Einreiseverbot gilt nicht für Mo Farah
© getty

Lauf-Idol Mo Farah ist nicht von dem durch US-Präsident Donald Trump erlassenen Einreise-Verbot betroffen. Laut des britischen Außenministeriums gelte der international harsch kritisierte Erlass nur für Personen, die direkt aus den betreffenden Ländern in die USA reisen wollen.

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"Mo ist erleichtert, dass er nach seinem derzeitigen Trainingslager zu seiner Familie zurückkehren kann", sagte ein Sprecher des Briten.

Farah, Olympiasieger über 5000 und 10.000 m von London und Rio de Janeiro, hat somalische Wurzeln - seit sechs Jahren lebt und trainiert er in Portland/Oregon. Zuletzt hatte Farah befürchtet, nach seinem Trainingslager in Äthiopien wegen des Verbots nicht in die USA zurückkehren zu dürfen. Über seinen Sprecher ließ Farah ausrichten, dass er mit Trumps "unglaublich spaltenden und diskriminierenden Politik nicht einverstanden ist".

Trump hatte verfügt, dass Bürger aus Iran, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia, Jemen und Irak in den nächsten 90 Tagen nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Flüchtlingen weltweit wurde die Einreise für 120 Tage untersagt, syrischen Flüchtlingen sogar auf unbestimmte Zeit.

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