Harting lehnt Klausel ab

SID
Robert Harting sorgt auch in der Sportpolitik für Aufsehen
© getty

Diskus-Olympiasieger Robert Harting hat erneut gegen die Sportgerichtsbarkeit gewettert. Harting riet allen Athleten, die Schiedsgerichtsklausel nicht zu unterschreiben.

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"Ich bin einer der wenigen Athleten, der die Schiedsvereinbarung schon seit fünf Jahren nicht unterschrieben hat. Das hat nichts damit zu tun, dass ich den Anti-Dopingkampf nicht unterstütze oder die Athletenvereinbarung nicht unterstütze.

Ich bin ein Berufssportler, und ich verliere dadurch meine mir zustehende Gerichtsbarkeit. Es geht hier um die persönliche Freiheit", sagte Harting dem "SID" in Berlin.

Harting erklärte, dass man die Schiedsklausel nicht zwingend unterschreiben müsste. "Um bei Olympia dabei sein zu können, muss man die Athletenvereinarung unterschreiben mit dem Anti-Doping-Code und mit dem Wada-Code. Aber die Schiedsklausel muss man meiner Kenntnis nach nicht unterzeichnen und ich bin letztlich ja auch immer wieder gestartet", sagte Harting, der in dem Zusammenhang von Knebelverträgen sprach.

Pechstein bringt Diskussion in Schwung

Zuletzt hatte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein die Debatte um die Athletenvereinbarung in Schwung gebracht. Die fünfmalige Olympiasiegerin riet per Petition davon ab, als Athlet die Sportgerichtsbarkeit als einzig wahre Gerichtsinstanz zu akzeptieren. "Ich habe durch den Fall Claudia Pechstein dazugelernt", sagte Harting.

"Sie kämpft um Schadensersatz und kommt einfach nicht weiter. Seitdem unterschreibe ich auch keine Schiedsvereinabrung. Aber ich untersütze Wada- und Nada-Code sowie die Athletenvereinarung an sich", sagte der 2.02-m-Hüne.

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