Charles Friedek verklagt DOSB auf 120.000 Euro

SID
Der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek zieht vor Gericht
© Getty

Novum im deutschen Sport: Am Donnerstag beginnt in Frankfurt/Main der erste Prozess, in dem ein Athlet den DOSB wegen Nicht-Nominierung für Olympia auf Schadenersatz verklagt.

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Novum im deutschen Sport: Am Donnerstag beginnt in Frankfurt/Main der erste Prozess, in dem ein Athlet den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wegen Nicht-Nominierung für Olympia auf Schadenersatz verklagt.

Der frühere Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek verlangt 120.000 Euro, die ihm 2008 durch die verwehrte Teilnahme an den Sommerspielen in Peking in Form von Sponsorengeldern verloren gegangen seien.

Ein einmaliger Fall

"Es ist eine hochspannende Frage, ob staatliche Gerichtsbarkeit letztlich gegen das Sportschiedsgericht siegt. Einen solchen Fall hat es auch zu Zeiten des Nationalen Olympischen Komitees nicht gegeben", sagt Friedek-Anwalt Michael Lehner. Der Heidelberger Sportrechtler vertrat schon viele prominente Athleten, vor allem in Sachen Doping wie vor gut zehn Jahren bei 5000-m-Olympiasieger Dieter Baumann.

Laut Lehner geht es um eine "banale Rechts- oder Auslegungsfrage". Der 2009 nach verpasstem WM-Start zurückgetretene Friedek (heute 40) argumentiert, er habe wie in den DLV-Nominierungsrichtlinien verlangt, die doppelt geforderte Olympianorm von 17,00 am 25. Juni 2008 im niederrheinischen Wesel mit Sprüngen auf 17,04 und 17,00 zweimal erreicht.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV), der Friedek 2007 den Rudolf-Harbig-Gedächtnispreis verliehen hatte, pochte jedoch ebenso wie der DOSB auf Erfüllung bei zwei Veranstaltungen, was aus den Nominierungsrichtlinien jedoch nicht eindeutig hervorging.

Friedek und Olympia: Eine unglückliche Geschichte

Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) folgte der Auffassung Friedeks und bestätigte die Erfüllung der Peking-Norm des Weltmeisters von 1999, der bei Olympia 1996 (14.), 2000 (12.) und 2004 (verletzt) dreimal eine unglückliche Rolle gespielt hatte.

Der DLV schlug Friedek zwar zur Nominierung vor, doch der DOSB fühlte sich nicht an das DIS-Urteil gebunden und verwehrte die Teilnahme. Mit dem Einspruch dagegen scheiterte Friedek 2008 vor dem 4. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Nachdem der Fall lange auf Eis lag, waren Güte-Verhandlungen, die auch am Donnerstag Teil der mündlichen Verhandlung sind, laut Lehner am nicht zahlungsbereiten DOSB gescheitert.

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