adidas-Streifen laut EU-Gericht keine Marke - Klage des Sportartikelherstellers zurückgewiesen

SID
Das EU-Gericht hat eine Klage von adidas zurückgewiesen.
© getty

Das Drei-Streifen-Logo auf Produkten des Sportartikelherstellers adidas ist nicht grundsätzlich eine allgemein gültige Marke. Dieses Urteil fällte das EU-Gericht in Luxemburg und wies damit die Klage des Herzogenauracher Konzerns im Streit mit einem belgischen Konkurrenten um eine Variante seines Markenzeichens zurück.

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Adidas kann gegen die Entscheidung, durch die ein Beschluss des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt wurde, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen.

Aus Sicht des EU-Gerichts hat adidas in der Verhandlung die Unterscheidungskraft des bekannten Streifen-Designs im gesamten Raum der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend nachgewiesen.

Vorgelegte Beweise seien ungültig, weil andere Farbschemata als das strittige Schwarz auf weißem Untergrund als Belege angeführt worden seien, hieß es zur Begründung weiter.

Im Vorfeld des Urteilsspruchs hatte adidas bereits auf den Einzelfall-Charakter des Verfahrens hingewiesen. Der umfassende markenrechtliche Schutz für sein Logo bliebe unabhängig vom Luxemburger Urteil bestehen, sagte eine Sprecherin.