Anti-Doping-Gesetz: Vesper bereit zur Diskussion

SID
Michael Vesper zeigte sich offen für neue Vorschläge bezüglich gesetzlicher Verstärkungen
© getty

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich zur Diskussion über die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes bereit erklärt.

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"Wir sind jederzeit offen für eine sinnvolle gesetzliche Verschärfung", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper am Freitag in Wiesbaden: "Allerdings dürfen diese nicht das Prinzip der 'strict liability', der Verantwortung jedes einzelnen Sportlers, aushebeln.

Das Anti-Doping-Gesetz sei "ein wundervolles Schlagwort", sagte Vesper: "Nur verstehen viele unterschiedliche Dinge darunter. Wir haben schon eines, auch wenn es im Arzneimittelgesetz versteckt ist. Dieses Gesetz ist 2007 und 2013 zweimal verschärft worden."

In der seit Veröffentlichung der Studie zur deutschen Doping-Vergangenheit heftig geführten "öffentlichen Diskussion erlebe ich oft, dass dann, wenn nach einem Anti-Doping-Gesetz gerufen wird, genau das gemeint ist, was es schon gibt", sagte Vesper: "Es geht darum, diese Regelungen zu optimieren. Die Diskussion leidet darunter, dass man sie nicht schlagwortartig führen kann."

Rückendeckung bekam Vesper von Gerhard Böhm, Abteilungsleiter Sport im Bundesinnenministerium (BMI). "Wenn wir alle Vorschriften, die im AMG stehen, zusammenfassen, und Anti-Doping-Gesetz darüber schreiben, wäre die Diskussion wahrscheinlich viel ruhiger."

Gesetzliche Verschärfung "unerlässlich"

Im "Nachbeben" der Studie wurde aus den unterschiedlichsten (politischen) Lagern zum Teil heftig nach einem Anti-Doping-Gesetz gerufen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich richtete zuletzt eine Expertenrunde dazu ein, die Ende September tagt. In dieser "sitzen absolute Fachleute, Rechtsgelehrte im wahrsten Sinne des Wortes", betonte Böhm: "Wenn wir einen Weg finden, dem Doping besser Herr zu werden, werden wir diesen gehen. Nur dürfen wir die Vorteile der Sportgerichtsbarkeit nicht verlieren und nicht außer Acht lassen, dass die internationale Sportgerichtsbarkeit nicht gefährdet wird." Die Aufgabe sei, "genau auszuloten, wie diese Instrumente ineinander" greifen.

"Wir halten eine gesetzliche Verschärfung für unerlässlich. Das kann die Einführung des Straftatbestandes Dopingbetrug sein. Die Sportgerichtsbarkeit verfügt über schnellere und teilweise ungleich härtere Möglichkeiten als der Staat", sagte auch Boris Rhein. Der Vorsitzende der Sportministerkonferenz betonte, dass "es keinen Dissens zwischen dem Bund und dem DOSB" gebe.