LaTasha Jenkins darf wieder sprinten

SID

Chicago - US-Sprinterin LaTasha Jenkins hat sich als erste Athletin erfolgreich gegen Sanktionen der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA gewehrt und darf von sofort an wieder Wettkämpfe bestreiten.

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Die ebenfalls mit dem Fall befasste Welt-Anti-Doping-Agentur WADA ließ die Untersuchung gegen die 30 Jahre alte WM-Zweite über 200 Meter von 2001 fallen, berichtete die "Chicago Tribune".

Die Analysen ihres Dopingtests vom Juli 2006 in zwei verschiedenen Labors hätten nicht den internationalen Standards entsprochen und ließen keine Sanktionen zu, begründete die WADA ihren Rückzug.

"Glücklich und erleichtert"

"Ich bin glücklich und erleichtert, dass dieser Prozess nach einem Jahr und neun Monaten endlich zu Ende ist", sagte die Leichtathletin, die ihre Karriere ursprünglich 2003 beendet, aber 2006 ein kurzes Comeback gefeiert hatte. Wenn es die Umstände zulassen, will die Sprinterin erneut ein Comeback starten.

Jenkins war am 22. Juli 2006 bei einem Meeting in Belgien positiv auf das Steroid Nandrolon getestet und von der USADA vorübergehend suspendiert worden.

Ein US-Schiedsgericht hatte sie im Dezember 2007 vom Dopingverdacht freigesprochen, doch die WADA schaltete sich ein und überwies den Fall aufgrund der Verfahrensfehler an den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne.

Die USADA hatte bis dato alle 35 Dopingverfahren, die Wettkampfsperren nach sich zogen und an ein Schiedsgericht überwiesen wurden, gewonnen.