Beide Radsportler aus Kirchheim/Teck waren vom BDR für drei Monate gesperrt worden, weil sie gegen Meldeauflagen der Anti-Doping-Agentur NADA verstoßen haben.
Die Brüder, die damit auch ihren Olympia-Start gefährdet sehen, wollen sich gegen die Bestrafung vor einem ordentlichen Gericht wehren und dabei auch grundsätzliche Fragen der Doping- Überwachung klären lassen.
Wie der BDR mitteilte, endet die 14-tägige Frist zur Einreichung der Revision wegen des Wochenendes erst am Montag. Tags darauf wäre somit frühestens klar, ob die öffentliche Verwarnung und die dreimonatige Sperre rechtskräftig sind.
Eine Revision hätte bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch den Bundesrechtsausschuss des BDR zur Folge, dass die Sperre so lange ausgesetzt ist, bis ein endgültiges Urteil vorliegt.