DLV gibt Doping-Fälle an Sportschiedsgericht

SID

Köln - Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) lässt juristische Streitigkeiten bei Doping-Fällen vom 1. Januar 2008 durch das neue Deutsche Sportschiedsgericht entscheiden.

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Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnete DLV-Präsident Clemens Prokop am 19. Dezember in Köln. Der DLV ist der erste Fachverband, der sich dem nationalen Sportschiedsgericht unterwirft. "Ich würde mir wünschen, dass dieser Schritt eine Signalwirkung hat und der Startschuss ist für andere Verbände, uns zu folgen", sagte Prokop.

Das Sportschiedsgericht wird unter dem Dach der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) arbeiten und in Köln ansässig sein.

Die Etablierung dieser Rechtsinstitution für den Sport gehörte zum Gründungsauftrag der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).

"Die Glaubwürdigkeit bei der Sanktionierung von Doping-Fällen wird sich fern von Sportkameraderie und Kumpanei vergrößern", meinte der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert. Nun müsse man den Druck erhöhen, um weitere Verbände zu überzeugen, sich dem Sportschiedsgericht zu unterwerfen. "Sportverbände zeichnen sich nicht durch überschießenden Reformeifer aus. Nachdem die Dopingkontrollen immer weiter verbessert werden, muss man das System schließen und auch bei der Sanktionierung mehr Glaubwürdigkeit demonstrieren", so Prokop.

Vorteile für alle Parteien 

Wie DIS-Generalsekretär Jens Bredow mitteilte, gibt es bereits ernsthafte Gespräche mit anderen Verbänden, darunter die der Berufsboxer, der Bobfahrer und Rodler. Der DLV sieht durch den neuen Sportschiedsgerichtshof nur Vorteile für Verbände und Athleten. "Die Verfahren können schneller abgewickelt werden und sind finanziell günstiger, als wenn man ein eigenes Verbandsschiedsgericht vorhält", sagte Prokop.

Der DLV sammelte bei den spektakulären Dopingfällen von Katrin Krabbe, Dieter Baumann oder Uta Pippig Erfahrungen.

Um Athleten, die nur von Kader- und Sporthilfe-Förderung leben, einen Gang vor das Sportschiedsgericht finanziell nicht zu verbauen, müssen bei einem Streitwert von weniger als 25.000 Euro ein Pauschalhonorar von 780 Euro plus eine Verwaltungsgebühr von 350 Euro gezahlt werden. Ist der Streitwert höher, wird ein Stundensatz von 150 Euro verlangt. Für das Jahr 2008 unterstützt Nordrhein-Westfalen das Sportschiedsgericht mit einer Anschubfinanzierung von 50.000 Euro.