Der Anklage zufolge hatte Brähmer im Juni 2006 in Schwerin einem Mann, der sich an seinem Auto zu schaffen machte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.
Diese Handlung habe keine gravierenden Folgen gehabt, die Schwelle zur Körperverletzung sei nicht überschritten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Brähmer ist einschlägig vorbestraft und steht unter Bewährung.