Ohuruogu hatte in einer mehrstündigen Anhörung für eine Aufhebung ihres automatischen Ausschlusses von olympischen Wettkämpfen plädiert. Die Läuferin war 2006 für zwölf Monate gesperrt worden, kehrte aber kurz vor der WM in Osaka auf die Laufbahn zurück.
Nach der BOA-Satzung gehört der automatische, lebenslange Ausschluss von Olympia zum Strafenkatalog bei Dopingvergehen. Bei ihrer Sperre 2006 hatte das Leichtathletik-Sportgericht die 23-Jährige allerdings nicht als Dopingsünderin bezeichnet. Bestraft wurde sie vor allem Missachtung der britischen Anti-Doping- Bestimmungen, die unter anderem verlangen, jeden Wochentag für eine vom Athleten bestimmte Stunde zu zufälligen Dopingtests zur Verfügung zu stehen. Dieser BOA-Passus gehört nicht zu der Liste von Sanktionen, die die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorsieht.