Kascheschkin klagt gegen Doping-Kontrolle

SID

Brüssel - Der kasachische Radprofi Andrej Kascheschkin hat bei einem belgischen Gericht Klage gegen die Doping-Kontrollen des Weltradsport-Verbandes UCI eingereicht.

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Das Gericht in Lüttich soll klären, ob Dopingtests in den Ferien Menschenrechte verletzen. Das Urteil wird laut der belgischen Nachrichtenagentur Belga binnen 14 Tagen erwartet.

Kascheschkin war während des Urlaubs in der Türkei unmittelbar nach der Tour de France mit seiner Familie des Fremdblut-Dopings überführt worden. Der Profi, der beim Radrennstall Astana unter Vertrag war, ist seitdem arbeitslos, da ihn sein Arbeitgeber den UCI-Richtlinien folgend fristlos entließ. Würde der Klage stattgegeben, stünde die gesamte Praxis bei Doping-Tests in Frage.

Bosman-Anwalt vetritt Kascheschkin

Der 27-jährige Radprofi wird von dem Belgier Luc Misson vertreten, der auch den belgischen Fußball-Profi Jean-Marc Bosman im Rechtsstreit um Ablösesummen erfolgreich vertreten hatte. Das berühmte Bosman-Urteil 1995 ergab, dass Spieler in der europäischen Union nach Vertragsende ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen. Zudem kamen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall.

Misson zweifelte nach Meldungen der Nachrichtenagentur Belga vor Gericht auch an, dass die Doping-Kontrolle korrekt vorgenommen worden war. Die B-Probe sei 22 Tage nach der Analyse der A-Probe und damit zu spät untersucht worden, argumentierte der Anwalt. Sollte sein Klient nicht von dem Vorwurf des Dopings freigesprochen werden, werde er notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen, kündigte der Anwalt erneut an.

Misson warf den Ärzten, die die Kontrolle in der Türkei vorgenommen hätten, illegale Praktiken vor. Der Anwalt der UCI, Jean-Louis Dupont, sagte in der Verhandlung, das Gericht müsse in diesem Fall das System der Doping-Kontrollen schützen. Sonst drohe dem Kontrollsystem weltweit der Zusammenbruch.