Kraus: Sperre bereits abgesessen

SID
Michael Kraus hat nach Ansicht der NADA seine Sperre bereits abgesessen
© getty

Der ehemalige Nationalspieler Michael Kraus kann aufatmen: Sein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen bleibt für den Weltmeister von 2007 quasi ohne Konsequenzen. Kraus hatte drei Dopingtests versäumt.

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Die Nationale Anti Doping Agentur und der DHB einigten sich in einem Schiedsverfahren auf einen sogenannten Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut, demzufolge Kraus eine dreimonatige Sperre erhält. Diese wurde allerdings vom 27. Mai 2014 bis zum 27. August 2014 angesetzt.

Der Spieler des Bundesligisten Frisch Auf Göppingen, der in diesem Zeitraum auch wegen seiner provisorischen Suspendierung keine Spiele bestritten hatte, hat die Sperre also bereits verbüßt.

Der Schiedsspruch ist rechtsverbindlich und kann durch kein Gremium, auch nicht dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, mehr angefochten werden. Die NADA hatte gegen den erstinstanzlichen Freispruch durch die Anti-Doping-Kommission des DHB Rechtsmittel zum Ad-hoc-Schiedsgericht eingelegt.

Dem Schiedsspruch zufolge liegt im Fall Kraus zwar ein Verstoß gegen Artikel 2.4 des Anti-Doping-Reglements des DHB vor, wonach "jede Kombination von drei versäumten Kontrollen und/oder Meldepflichtversäumnissen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen" darstelle.

"Geringfügige Fahrlässigkeit"

"Das Verschulden von Herrn Kraus beruhte jedoch auf einer nur geringfügigen Fahrlässigkeit. Der sehr niedrige Grad des Verschuldens war denn auch ausschlaggebend für die Kürze und den Zeitraum der Sperre", teilte die NADA am Dienstagmorgen mit.

Kraus war innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten dreimal nicht an dem im NADA-Meldesystem (ADAMS) angegebenen Aufenthaltsort angetroffen worden, ihm drohte daher eine Sperre von bis zu zwei Jahren.

In der Verhandlung vor der Anti-Doping-Kommission des DHB am 28. August in Hamburg wurde Kraus freigesprochen, nachdem er angegeben hatte, bei einem Termin kein Klingeln an der Haustür vernommen zu haben. Der betreffende Kontrolleur räumte ein, dass er nicht ausschließen könne, dass die Klingel defekt gewesen sei.

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