Wetzlar vor DHB-Sportgericht gescheitert

SID
Fehlentscheidung nach Foul und Roter Karte hatte keinen Einfluss auf Endergebnis
© Getty

Der DHB hat den Einspruch aus Wetzlar gegen die Wertung der Partie gegen den TV Großwallstadt abglehnt. Laut DHB hätte der geforderte Freiwurf den Spielausgang nicht beeinflusst.

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Handball-Bundesligist HSG Wetzlar ist mit einem Einspruch gegen die Wertung der Partie vom 2. Spieltag beim TV Großwallstadt vor dem Sportgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) gescheitert.

Das Sportgericht sah im Verzicht des Schiedsrichtergespannes Colin Hartmann (Magdeburg) und Stefan Schneider (Barleben) auf einen Freiwurf nach der Roten Karte gegen den Großwallstädter Steffen Weinhold nach einem Foul an Wetzlars Timo Salzer zwar einen Regelverstoß.

Falscher Freiwurf war nicht entscheiden

Doch hätte der fällige Freiwurf an der Mittellinie ausgeführt werden müssen und damit nach Ansicht des Gerichtes zwei Sekunden vor der Schlusssirene keinen Einfluss mehr auf das Endergebnis gehabt.

Wetzlars Pressesprecher Björn Seipp sagte nach der Entscheidung: "Wir haben das Urteil hingenommen, überlegen aber, ob wir das so akzeptieren." Sollte Wetzlar in Berufung gehen, müsste die HSG das DHB-Bundesgericht anrufen.

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