Dynamo Dresden legt wegen Video-Assistent Einspruch gegen Spielwertung ein

SID
Dynamo Dresden hat Einspruch gegen die Spielwertung der Partie gegen Darmstadt eingelegt.
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Der stark abstiegsbedrohte Zweitligist Dynamo Dresden hat beim DFB Einspruch gegen die Wertung des Punktspiels vom vergangenen Freitag gegen Darmstadt 98 (2:3) eingelegt. Die Verantwortlichen des Tabellenletzten begründen ihren Schritt mit dem fehlerhaften Einschreiten des Video-Assistenten, das laut den Sachsen zur Aberkennung "eines regulären Treffers zum 3:3-Ausgleich" geführt hat.

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"Wir haben uns noch einmal in aller Ruhe und mit etwas Abstand zu den Geschehnissen am Freitagabend in Dresden juristischen Rat und regeltechnische Expertise von unabhängigen Experten eingeholt und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir das äußerst umstrittene Zustandekommen der Niederlage gegen Darmstadt nicht einfach so hinnehmen können", sagte Sportgeschäftsführer Ralf Minge.

Und Minge weiter: "Wir sind als Geschäftsführung dazu verpflichtet, Schaden von unserem Verein fernzuhalten. Deshalb haben wir am späten Sonntagabend fristgemäß Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingereicht, weil unserer Meinung nach laut der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ein Regelverstoß des Schiedsrichters vorlag und so der Ausgang des Spiels gegen Darmstadt zu unserem Nachteil beeinflusst wurde."

Stürmer Patrick Schmidt hatte in der 72. Minute das vermeintliche 3:3 erzielt, bevor das Tor nach Intervention des Video-Assistenten Florian Badstübner von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) überprüft und anschließend wegen einer Abseitsstellung aberkannt wurde.

"Wollen mit unserem Protest Klarheit schaffen"

"Wir wollen mit unserem Protest auch Klarheit schaffen, wann und wie der Videobeweis im deutschen Fußball einschreiten darf", sagte Dresdens kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born: "Wir konnten rund um die Geschehnisse in der 72. Spielminute und dem Einschreiten des VAR einmal mehr nicht erkennen, dass damit eine eindeutige Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz korrigiert werden sollte."

Der DFB wird Dresden eine Frist einräumen, um den Einspruch detailliert auszuführen. Professor Christian Quirling wird den Klub als Rechtsanwalt vertreten.

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