Sandhausen zieht vor das DFB-Bundesgericht

SID
Tim Kister wurde für sechs Spiele gesperrt
© getty

Der SV Sandhausen wird auch nach dem Urteil der zweiten Instanz die lange Sperre für Innenverteidiger Tim Kister nicht akzeptieren und legt Berufung ein. Das gaben die Kurpfälzer am Dienstag bekannt. Somit landet der Fall beim Bundesgericht des DFB.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

"Wir sehen die Aktion von Tim nicht als Tätlichkeit, sondern als rohes Spiel", begründete SVS-Geschäftsführer Otmar Schork den erneuten Einspruch: "Vergleichbare Situationen, zum Beispiel von Sebastian Rudy oder Emil Forsberg, bestätigen uns in unserer Sichtweise."

Das DFB-Sportgericht hatte das Strafmaß für Kister (29) am 20. Dezember bestätigt. Es folgte damit dem Einzelrichterurteil und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses: sechs Punktspiele Sperre wegen einer Tätlichkeit, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden.

"Die Mindeststrafe für den Normalfall der Tätlichkeit beträgt sechs Spiele Sperre", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz: "Die Möglichkeit der Reduzierung des Strafmaßes hätte sich nur bei einer leichten Tätlichkeit oder einem sportwidrigen Verhalten des Gegenspielers ergeben. Diese Voraussetzungen lagen hier nicht vor."

Kister war in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers (0:0) am 11. Dezember nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.

Tim Kister im Steckbrief

Artikel und Videos zum Thema