Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann auf die Frontscheibe gezielt und den Tod der Fahrerin billigend in Kauf genommen habe. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
Im Rahmen des Franken-Derbys in der 2. Bundesliga im August 2014 zwischen der SpVgg Greuther Fürth und dem 1. FC Nürnberg war in einem mit Club-Fans besetzten U-Bahnzug eine Scheibe zerschlagen worden.
Anschließend wurde ein Feuerlöscher bei voller Fahrt aus dem Fenster geworfen, dieser durchschlug die Frontscheibe einer entgegenkommenden U-Bahn. Die 22 Jahre alte Fahrerin trug einen Schock und Schnittverletzungen im Gesicht und an den Armen davon.