Idrissou muss an ehemaligen Vermieter zahlen

SID
Mo Idrissou hat seine Wohnung in Düsseldorf in keinem guten Zustand verlassen
© getty

Das Landgericht Düsseldorf hat Mohamadou Idrissou (33) zu einer Zahlung an seinen ehemaligen Vermieter in der NRW-Landeshauptstadt verurteilt.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Der Stürmer des 1. FC Kaiserslautern muss 1157,50 Euro an den Wohnungseigentümer als Schadenersatz für Lautsprecherboxen, eine Kommode, Schäden am Bett und einer Gardinenstange sowie an der Treppe leisten. Der Vermieter hatte für angeblich durch Idrissou verursachte Schäden in der Wohnung Forderungen von 7616 Euro erhoben.

Während seines Engagements bei Borussia Mönchengladbach (Saison 2010/11) hatte der gebürtiger Kameruner in Düsseldorf ein 250-Quadratmeter-Penthouse angemietet. Als er ein Jahr später nach Frankfurt wechselte, soll er nach Angaben des Besitzers einen "Saustall" hinterlassen haben.

In erster Instanz war die Klage des Vermieters vor dem Amtsgericht abgewiesen worden, da man nicht beweisen konnte, dass die Schäden in der Mietzeit von Idrissou entstanden waren. In zweiter Instanz fällte das Landgericht ein Versäumnisurteil, da weder der Beschuldigte, noch ein Rechtsbeistand vor Gericht erschienen waren.

Mohamadou Idrissou im Steckbrief