Dresden-Hooligans bekommen Haftstrafen

SID
Vier Dresdner Hooligans wurden zu Haftstrafen verurteilt
© getty

Nach einem Marathonprozess mit 92 Verhandlungstagen hat das Landgericht Dresden vier Fußball-Hooligans wegen verschiedener Straftaten zu Haftstrafen verurteilt.

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Nach einem Marathonprozess mit 92 Verhandlungstagen hat das Landgericht Dresden vier Fußball-Hooligans wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung sowie teilweise Landfriedensbruchs zu Haftstrafen zwischen neun Monaten ohne Bewährung und vier Jahren verurteilt. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, einige Verteidiger kündigten bereits Revision vor dem Bundesgerichtshof an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass "zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf ausgerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen." Zudem geht die Kammer davon aus, dass die Gruppe auch Kontakte zu rechtsradikalen Personen und Gruppierungen pflegte.

Überfälle auf drei Dönerläden

Die Angeklagten wurden auch wegen Überfällen auf drei Dönerläden anlässlich des EM-Halbfinalspiels zwischen Deutschland und der Türkei im Juni 2008 schuldig gesprochen. Damals hatten rund 50 Vermummte die Lokale verwüstet und mehrere Angestellte und Besucher verletzt.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass sogenannte "Drittort-Auseinandersetzungen" zwischen Hooligangruppen als gefährliche Körperverletzungen zu bewerten seien.

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