Hansa muss Steuern in Millionenhöhe nachzahlen

SID
Zweitligist Hansa Rostock muss knapp 4,5 Millionen Euro Steuern nachzahlen
© Getty

Schwerer finanzieller Rückschlag für Hansa Rostock: Wie der Fußball-Zweitligist am Freitag bekannt gab, muss Hansa Steuerschulden in Millionenhöhe aus den Jahren 1999 bis 2001 begleichen.

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Zu diesem Urteil kam der Bundesfinanzhof, der die Revision der Rostocker abwies und damit eine Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern bestätigte. Rostock wurde zur Zahlung von knapp 4,5 Millionen Euro Steuern inklusive Zinsen an das Finanzamt Rostock verurteilt.

Darüber hinaus darf Rostock aufgrund einer Auflage der Deutschen Fußball Liga (DFL) bis zur Klärung des Sachverhalts keine Spielertransfers tätigen.

Ziel: Auflagen erfüllen

Die Auflage zur Überprüfung der wirtschaftlichen Situation verlange bis zum 18. Januar "einen beweiskräftigen Nachweis des F.C. Hansa Rostock", mit welchen finanziellen Mitteln die Steuerschuld erbracht werden kann - bis dahin sind jegliche Transfers untersagt.

"Wir sind seit längerem in Gesprächen mit den beteiligten Parteien und sind zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen in der nächsten Woche treffen, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins bis zum 30. Juni 2012 zu erhalten und somit die Auflage der DFL zu erfüllen", sagte der Hansa-Vorstandsvorsitzende Bernd Hofmann.

Rostock hat für den Fall einer juristischen Niederlage zwar vorgesorgt und zum Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres Rücklagen in Höhe von 4,43 Mio. Euro gebildet. Dennoch trifft den Klub die Nachzahlung in seinen Bemühungen um wirtschaftliche Konsolidierung hart.

Viele Geldstrafen

Hinzu kamen die saftigen Geldstrafen, die Hansa wegen diverser Vergehen seiner Fans in den vergangenen Monaten bezahlen musste. Negativer Höhepunkt war das vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verordnete "Geisterspiel" gegen Dynamo Dresden am 18. Dezember, das einen Einnahmen-Verlust zwischen 300.000 und 400.000 Euro zur Folge hatte.

"Es ist bedauerlich, dass das höchste Finanzgericht in seinem Urteil nicht die veränderten Bedingungen im Lizenzfußball nach der sogenannten 'Bosman-Entscheidung' des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt hat", sagte Hofmann.

Hintergrund des Rechtsstreits mit dem Finanzamt Rostock war die Frage, ob der Zweitligist in den Jahren 1999 bis 2001 zu Unrecht Zahlungen für "Transferentschädigungen, Provisionen an Spielervermittler und Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen für Amateurspieler und Vertragsamateure, die beim aufnehmenden Verein Lizenzspieler werden" als abziehbare Betriebsausgaben behandelt hat oder diese über die Vertragslaufzeit hätte abschreiben müssen.

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