WM

Millionenzahlung an FIFA nicht verjährt

SID
Journalisten warten vor dem DFB-Hauptquartier in Frankfurt am Main
© getty

Die ominöse 6,7-Millionen-Euro-Zahlung des WM-OK's von 2006 an die FIFA könnte durchaus Haftstrafen für die Verantwortlichen nach sich ziehen. Wie Steueranwalt Rolf Schwedhelm bei Sky Sport News HD klarstellte, sei der Vorgang "aufgrund der Höhe der Beträge" keinesfalls verjährt.

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"Im normalen Fall der Steuerhinterziehung ist die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn man hier so richtig kräftig zugelangt hat - oder wie wir Juristen sagen, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt - ist die Verjährung zehn Jahre", sagte der Kölner Jurist dem Sender.

"Laut Presseerklärung des DFB soll dieser Betrag im Jahr 2006 als Betriebsausgabe geltend gemacht worden sein. Dann ginge es um die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerveranlagung für 2006. Und die Verjährung beginnt dann mit dem entsprechenden Steuerbescheid und der ist frühestens 2007 ergangen. Sodass im Jahr 2015 die zehn Jahre noch nicht rum sind", führte Schwedhelm aus.

Wenn das Geld - wie vom DFB angegeben - für ein Kulturprogramm verwendet worden sei, "ist es natürlich eine Betriebsausgabe. Hier steht dahinter, dass es sich um Schmiergeldzahlungen handelt. Wenn das Amtsträger waren, dann sind diese Schmiergeldzahlungen unter Umständen eben nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig", sagte Schwedhelm.

Niersbachs Anwesen durchsucht

Die Ermittler der Steuerfahndung Frankfurt/Main hatten am Dienstagmorgen in der Bankenmetropole die Zentrale des DFB sowie die Privathäuser von DFB-Chef Wolfgang Niersbach, seines Vorgängers Theo Zwanziger und von Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt durchsucht. Mehr als 50 Ermittler waren auf der Suche nach belastendem Material, um die Hintergründe der Zahlung im Zuge der WM-Affäre 2006 aufzudecken.

Steueranwalt Schwedhelm wollte sich nicht darauf festlegen, ob den Beteiligten definitiv Haftstrafen drohen: "Das ist schwierig zu sagen. Die Beträge, die steuerlich im Raum stehen, sind sicherlich dann hoch. Denn wenn man 6,7 Millionen als Betriebsausgaben geltend gemacht hat, ergeben sich in der Regel so 30 Prozent Steuern auf diese Beträge, und dann liegt man natürlich weit über dem, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung reichen würde."

Entscheidend hierfür sei aber "die individuelle Schuld des Einzelnen. Man müsste dann schon genau hingucken, wer hat denn dort was gemacht. Und ich nehme an, dass genau diesem Ziel die Untersuchungen dienen, um anhand der Unterlagen festzustellen, wer denn nun persönlich hier Hand angelegt hat", betonte Schwedhelm.

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