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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist Bayern München II wegen verbotener Pyrotechnik-Benutzung durch seine Fans zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Durch Münchens Zustimmung zur Sanktion ist das Urteil im Einzelrichter-Verfahren bereits rechtskräftig.
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Bayern-Anhänger hatten im vergangenen Mai im Relegations-Hinspiel bei Fortuna Köln Rauchbomben und Bengalische Feuer gezündet und im Rückspiel erneut Rauchbomben eingesetzt.