Dabei dürften vor allem die bis zum Abbruch erzielten Resultate für eine Teilnahme herangezogen werden. Sofern Mannschaften unterschiedlich viele Spiele absolviert haben, könnte anhand eines Punktedurchschnitts entschieden werden.
Die UEFA nannte auch Kriterien für einen erlaubten Abbruch. Dieser sei gestattet, wenn es Anordnungen der Behörden gibt oder eine Fortsetzung der Liga aus finanziellen Gründen keinen Sinn machen würde. Die UEFA behält sich aber das Recht vor, ausgewählten Teilnehmern unter Umständen das Startrecht zu verwehren.
Als erste Liga hatte Ende März die belgische Pro League wegen der Coronakrise einen Abbruch in Erwägung gezogen, die UEFA drohte daraufhin mit dem möglichen Ausschluss aus Champions und Europa League. Endgültig soll in Belgien am 27. April eine Entscheidung fallen, in den Niederlanden ist das vorzeitige Saisonende wegen des Verbots von Großveranstaltungen bis zum 1. September nur noch Formsache.
UEFA verteilt Abstellgebühren vorab an Vereine
Die UEFA greift den Vereinen in der Coronakrise zudem finanziell unter die Arme. Für die Abstellung ihrer Spieler für die EM-Qualifikation und die Nations League erhalten 676 Vereine schon jetzt die vereinbarte Gesamtsumme von 70 Millionen Euro - je nach Anzahl der abgestellten Spieler bekommen die Klubs Summen von 3200 Euro bis 630.000 Euro. Das gab die UEFA nach einer Sitzung des Exekutivkomitees am Donnerstag bekannt.
"Die Klubs tragen mit ihren Spielern zum Erfolg der Nationalmannschaftswettbewerbe bei", sagte UEFA-Präsident Aleksander Ceferin: "In diesen schwierigen Zeiten ist es unsere Aufgabe, den Vereinen so schnell wie möglich das Geld zukommen zu lassen." Weitere 130 Millionen Euro werden an die Vereine ausgeschüttet, die bei der EURO im kommenden Jahr Spieler zur Verfügung stellen.