Auch bei EM "Public-Viewing"

SID

Berlin - Die Fußballfans in Deutschland sollen wie bei der WM vor knapp zwei Jahren auch bei der bevorstehenden Europameisterschaft späte Spiele auf Großleinwänden im Freien verfolgen können.

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Das Bundeskabinett beschloss entsprechende Ausnahmeregelungen beim Lärmschutz für die Dauer der EM vom 7. bis 29. Juni in Österreich und in der Schweiz, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mitteilte.

Die liberaleren Lärmschutz-Vorschriften für Sportstätten, die Veranstaltungen "von herausragender Bedeutung" auch noch nach 22.00 Uhr zulassen, würden so auf die "Public-Viewing-Bereiche" ausgedehnt.

In der Verordnung heißt es: "An der Durchführung dieser Veranstaltungen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse." Menschen in Deutschland, die die Spielorte in den Nachbarländern Österreich und Schweiz nicht besuchen können oder die keine Eintrittskarten für die EM-Spiele erhalten haben, könnten so in größerer Gemeinschaft mit anderen die Begegnungen "live" verfolgen. Bei der WM 2006 war die Verordnung pünktlich zum 1. Juni in Kraft getreten und am 31. Juli wieder ausgesetzt worden.