Der Abzug setzt sich aus zwei Sanktionen zusammen. Neun Punkte werden wegen des Ende Januar gestellten Insolvenzantrags abgezogen, weitere zwei wegen eines Auflagenverstoßes. Die Münchner hatten gegen beide Strafen Widerspruch eingelegt, jeweils ohne Erfolg.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen den Neun-Punkte-Abzug kann der Klub innerhalb einer Woche Beschwerde beim DFB-Präsidium einlegen. Beim Zwei-Punkte-Abzug beträgt die Einspruchsfrist drei Tage.