Nach Ansicht des Zweitliga-Absteigers war der Führungstreffer der Gastgeber durch einen Freistoß von Michele Rizzi (19.) irregulär. Während Aues Keeper Martin Männel noch seine Mauer dirigierte, hatte Rizzi den Ball direkt verwandelt. Aue hatte offenbar auf den Einsatz des Freistoßsprays gewartet, weil Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) dies bei einer Aktion unmittelbar zuvor ebenfalls angewendet hatte.
Das DFB-Sportgericht wird nun in einem ersten Schritt die Beteiligten anschreiben und um Stellungnahmen zu besagter Spielsituation bitten. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Sportgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden.
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