Der Tabellenfünfte der 3. Liga akzeptierte das Urteil, kündigte aber an, die Strafe und die Kosten des Verfahrens vom ermittelten Täter auf dem Zivilrechtsweg einzuklagen.
Rot-Weiß Erfurt ist durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach einem Böllerwurf im Ligaspiel gegen Preußen Münster am 14. Februar (1:0) mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt worden.
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