DFB-Bundesgericht hebt Dresden-Ausschluss auf

SID
Im Spiel Borussia Dortmund gegen Dynamo Dresden kam es im Gästeblock zu Ausschreitungen
© Getty

Dynamo Dresden hat das Aus im DFB-Pokal abwenden können, muss für seine randalierenden Fans aber dennoch bezahlen. Das Bundesgericht des DFB hat am Donnerstagabend den einjährigen Pokalausschluss der Dresdner zurückgenommen und damit das Urteil des DFB-Sportgerichts aus dem November 2011 kassiert, gegen das Dynamo in Berufung gegangen war.

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Nach dem neuen Urteil muss Dresden nun 100.000 Euro Strafe bezahlen und das Liga-Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am 11. März ohne Zuschauer austragen. Zudem bleiben die Gästeblöcke beim Spiel in Frankfurt fünf Tage später ebenfalls leer.

Wir haben die Strafe umgewandelt, da wir dieses Urteil für schuld- und unrechtsgemäß halten", sagte der Vorsitzende Götz Eilers zur Begründung. "Wir haben das Urteil als letzten Warnschuss verstanden", sagte Dynamo-Präsident Andreas Ritter.

Den finanziellen Schaden, den Eintracht Frankfurt durch die geringere Zuschauerzahl nehmen wird, haben die Dresdner den Frankfurtern ebenfalls zu ersetzen. Noch am Abend gaben die Hessen bekannt, den Kartenvorverkauf für das Spiel vorerst zu stoppen.

Grund für die ursprünglich historisch einmalig harte Strafe für Dynamo waren die Ausschreitungen von Anhängern der Dresdner beim Zweitrundenspiel im DFB-Pokal bei Borussia Dortmund im Oktober vergangenen Jahres. Damals hatten Dresdner Fans vor und im Stadion randaliert und Pyrotechnik wild gezündet. Mehrere Polizisten wurden verletzt, es entstand ein Sachschaden von rund 150.000 Euro.

"Es ist schön, dass uns die tolle Tradition der Pokalspiele nicht genommen wurde", sagte Ritter zur Strafänderung. Man werde auch weiterhin hart daran arbeiten, dass sich solche Szenen nicht wiederholen würden. "Wir haben unsere Lektion in Dortmund gelernt."

"Möglichkeit, perspektivisch weiterzuarbeiten"

Zu dem Urteil kam das Gericht nach einem dreistündigen Rechtsgespräch zwischen dem Vorsitzenden Eilers und DFB-Chefankläger Anton Nachreiner sowie Ritter und Anwalt Christoph Schickhardt.

"Wir verzichten auf jegliche weitere Rechtsmittel", sagte Schickhardt und ergänzte: "Der Verein hat ohne eigenes Verschulden das Fehlverhalten der eigenen Anhänger zu tragen. Die Strafe ist hart, sie gibt uns aber auch die Möglichkeit, perspektivisch weiterzuarbeiten." Die Pokaleinnahmen seien für die Jugendprojekte des Vereins enorm wichtig.

Das ebenfalls verhandelte Verfahren gegen Borussia Dortmund wurde mit Zustimmung des Kontrollausschusses gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung des DFB eingestellt. "Die Dresdener Anhänger haben Borussia Dortmund vor ausgesprochen schwierige Verhältnisse gestellt", erklärte Eilers.

DFB-Sicherheitsmann: Caterer bringen Pyrotechnik ins Stadion

Vor dem DFB-Bundesgericht stand wie schon vor dem Sportgericht die Frage im Mittelpunkt, wie die große Zahl an pyrotechnischen Gegenständen in das Stadion gelangen konnte und wer dafür verantwortlich war. Harald Meyer, der zur Beobachtung des Risikospiels für den DFB vor Ort war, vermutete, dass die verbotenen Artikel bereits weit vor Spielbeginn durch Caterer oder andere Lieferanten in das Stadion gelangt sein könnten.

"Ich will nicht wissen, wie viele Personen da gekauft sind und Pyrotechnik für andere ins Stadion bringen", sagte Meyer, der Mitglied der DFB-Kommission für Prävention und Sicherheit ist und als Zeuge geladen war.

Kritik an Polizei und Ordnern

Dynamo-Anwalt Schickhardt kritisierte Polizei und Ordner dafür, dass diejenigen Fans beschleunigt hereingelassen wurden, die zuvor noch versucht hatten, das Stadion zu stürmen und Gegenstände auf Polizisten geworfen hatten. So sei die Vielzahl der verbotenen Gegenstände ins Stadion gelangt.

"Wenn wir die Tore nicht wieder geöffnet hätten, wäre es zu Ausschreitungen gekommen, die nicht gewollt sein konnten", erklärte Einsatzleiter Peter Andres.

"Einige Aussagen aus der ersten Verhandlung konnten nicht aufrecht gehalten werden", sagte Anwalt Schickhardt. Daher sei das Gericht auch abschließend zu einem anderen Urteil gekommen.

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