Der PSG-Coach hatte im Duell seiner Mannschaft gegen Roter Stern Belgrad am 11. Dezember 2018 gegen Artikel 11.2 der UEFA-Rechtspflegeordnung verstoßen.
Diese regelt die allgemeinen Verhaltensgrundsätze, wobei ein Klub oder Offizieller, der schuldhaft nicht oder verspätet zu einem Spiel antritt oder für eine Verzögerung des Spielanpfiffs verantwortlich ist, bestraft werden kann.
Neben der Strafe für Tuchel wurde auch der Klub selbst bestraft und muss für die Verspätung des Anstoßes eine Geldstrafe von 25.000 Euro bezahlen.