Wüst zu Impfpflicht-Plänen für Profis: "Müssen sich benehmen wie Vorbilder"

SID
Hendrik Wüst (CDU) ist der zwölfte Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens.
© getty

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Pläne für eine mögliche Impfpflicht für Profisportler wie Joshua Kimmich vom deutschen Rekordmeister Bayern München mit klaren Worten verteidigt. Zurecht könne man "vortragen, die Fußballer werden gut bezahlt, sind Vorbilder auch für junge Menschen. Das ist der entscheidende Punkt. Und ich finde, da müssen sie sich auch benehmen wie Vorbilder", sagte Wüst bei Bild.

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Rechtliche Fragen sollen nun geklärt werden, kündigte Wüst an. "Ja, das muss jetzt genau geprüft werden, weil für die einen auf der Tribüne ist es Freizeit, für die da unten ist es Arbeit, das macht einen rechtlichen Unterschied", sagte der CDU-Politiker: "Aber ich finde, da müssen wir drüber kommen."

Wüst hatte am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie deutlich gemacht, dass ungeimpfte Profisportler nach dem Willen der Landeschefs nicht mehr zum Einsatz kommen sollen, wenn die sogenannte 2G-Regelung (geimpft oder genesen) greift.

"Wenn wir in den Stadien 2G machen, also viele Menschen sich daran halten müssen, entweder geimpft oder genesen zu sein, dann finde ich - und das war eine Meinung aller Ministerpräsidenten - muss das auch für diejenigen gelten, die den meisten Körperkontakt da auf den Platz haben, nämlich für die Profi-Fußballer", sagte Wüst am Freitag: "Und da haben wir das Bundesgesundheitsministerium jetzt gebeten, gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die Regeln zu schaffen, dass das durchsetzbar ist. Alles andere versteht kein Mensch."

Arbeitsrechtler: Selbstbestimmungsrecht überwiegt wohl

Eine Impfpflicht für Profi-Sportler ist "nicht mit geltendem Recht vereinbar", sagte Arbeitsrecht-Experte Thomas Schulz dem SID. Bei den Profi-Fußballern handele es sich rein rechtlich gesehen um "normale Arbeitnehmer.

Eine allgemeine 2G-Regelung für Arbeitnehmer gibt es allenfalls in bestimmten Ausnahmegruppen, nicht aber für die Allgemeinheit der Beschäftigten", sagte Schulz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Hamburger Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Ob es unabhängig von einer gesetzlichen Vorgabe "möglich wäre, dass die Klubs ihre Spieler aufgrund ihrer Gesunderhaltungspflicht zu einer Impfung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verpflichten, wird in der juristischen Literatur unterschiedlich bewertet", sagte Schulz: "Nach meiner Ansicht überwiegt aber auch hier das Selbstbestimmungsrecht der Sportler, über eine Impfung selbst entscheiden zu können."

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