Lohnfortzahlung: VDV beklagt Wettbewerbsnachteil der Bundesliga im Vergleich zur Premier League

SID
Ulf Baranowsky erkennt einen Wettbewerbsnachteil der Bundesliga.
© getty

Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV), sieht in der gesetzlichen Regelung in Deutschland, wonach Fußballer bei Verletzungen nur sechs Wochen Anrecht auf Lohnfortzahlung durch ihren Verein haben, im Vergleich zu England einen klaren Wettbewerbsnachteil.

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"Die Spieler in der englischen Premier League erhalten grundsätzlich im Verletzten- und Erkrankungsfall die Lohnfortzahlung in voller Höhe; teilweise dann sogar über das Vertragsende hinaus", sagte Baranowsky dem Nachrichtenportal watson.de.

Dies sei ein klarer Wettbewerbsvorteil der Premier League gegenüber der Bundesliga, so der VDV-Funktionär. Sollte Nationalspieler Leroy Sane vom englischen Meister Manchester City trotz seiner Kreuzbandverletzung zum deutschen Rekordchampion Bayern München wechseln, muss er Einbußen einkalkulieren, oder er handelt mit dem FC Bayern einen speziellen Deal aus. Dem Ex-Schalker droht ein halbes Jahr Pause.

"Ein Profi-Kicker ist ein ganz normaler Angestellter bei seinem Fußballverein. Wenn ein Fußballspieler sich verletzt, hat er allgemein ein Anrecht auf sechs Wochen Lohnfortzahlung", skizzierte Christian Schmeckmann die Regelung in Deutschland. Er ist Leiter des Versorgungswerks des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der VDV. Er kümmert sich unter anderem um Versicherungen für Profi-Fußballer.

Top-Spieler haben private Versicherungen

Diese gesetzliche Regelung könne jedoch durch Verträge ergänzt werden: "Wenn der Spieler oder Berater gut mit dem Verein verhandelt hat, muss der Verein bei Verletzung des Fußballers den Lohn länger zahlen, ein Vierteljahr oder halbes Jahr zum Beispiel", sagt Schmeckmann.

Die meisten Top-Spieler hätten zudem private Versicherungen abgeschlossen. "Bis zu 1800 Euro Krankengeld am Tag können bei führenden deutschen Versicherungen abgeschlossen werden und für einen hochdotierten Profi üblich sein", betonte Schmeckmann - mögliche ausländische Versicherungen ausgenommen.