50+1-Regel: Erklärung, Ausnahmeregelung und der Fall Martin Kind

Von SPOX
Martin Kind ist seit kanpp 21 Jahren Präsident von Hannover 96.
© getty

Die 50+1-Regel sorgt seit Jahren in der Bundesliga für Zündstoff. Fans wollen, dass der Fußball der Allgemeinheit gehört, Großinvestoren streben hingegen oft die Alleinherrschaft über die Klubs an. Wir erklären euch, was es mir der 50+1-Regel auf sich hat, worauf sich der Streit im Kind-Fall bezieht und wie es nun weitergeht.

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Im Fall von Hannover-Präsident Martin Kind hat die DFL eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel abgelehnt. Nun will der Verein klagen.

Was ist die 50+1-Regel?

Die 50+1-Regel bestimmt, dass eine Kapitalgesellschaft nur dann eine Lizenz für die Teilnahme an der Bundesliga oder 2. Bundesliga erwerben kann, wenn der jeweilige Mutterverein die Mehrheit an der Kapitalgesellschaft hält. Das sind also mindestens 50 Prozent der Stimmanteile plus einen weiteren Stimmanteil in der Versammlung der an der Kapitalgesellschaft beteiligten Anteilseigner.

Worum geht es im Streit zwischen Hannover, Kind und der DFL?

Am 4. August 2017 haben der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V., die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und Martin Kind bei der DFL eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel beantragt. Das Ziel des Antrags ist es, Kind zu ermöglichen, die Mehrheit der Geschäftsanteile der Hannover 96 Management GmbH zu übernehmen, die wiederum alleinige Gesellschafterin der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ist.

Als Bundesliga-Klub und Mitglied im DFL e.V. unterliegt die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA der 50+1-Regel, die in der DFL-Satzung verankert ist. Das Präsidium des DFL lehnte den Antrag jedoch ab, da es das Kriterium der "erheblichen Förderung" nach Paragraph 8, Nummer 3 der Satzung nicht als erfüllt betrachtet.

50+1-Regel: Worauf bezieht sich Kinds Antrag genau?

In Paragraph 8, Nummer 3 der Satzung heißt es: "Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des Muttervereins nur in Fällen, in denen ein anderer Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet das Präsidium des DFL e.V."

Das DFL-Präsidium kam zum Schluss, dass sich im konkreten Fall die Voraussetzungen zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht gegeben ist. Oder anders gesagt: Martin Kind hat, nach Ansicht der DFL, den Fußballsport des Vereins in den letzten 20 Jahren nicht ununterbrochen und erheblich genug gefördert.

Wie viele Bundesliga-Vereine werden als Kapitalgesellschaften geführt?

In er vergangenen Saison waren 22 Klubs mit in Kapitalgesellschaften ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen in der ersten und zweiten Liga aktiv. Eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel existiert in drei Fällen:

  • Bayer 04 Leverkusen
  • VfL Wolfsburg
  • TSG 1899 Hoffenheim

50+1-Regel: Wie geht der Streit zwischen Kind und der DFL weiter?

Wenn Hannover und Kind ihren Wunsch auf die Erteilung einer Ausnahme der 50+1-Regel weiterhin realisieren wollen, besteht die Möglichkeit das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen anzurufen, welches die letzte verbandsintere Instanz bildet.

Zusätzlich wird sich das Bundeskartellamt einschalten, da die DFL und ihre Mitglieder im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten den kartellrechtlichen Vorschriften unterliegen. Um einen Lizenz für den Ligabetrieb zu erhalten, müssen die Klubs die Satzung der DFL dementsprechend einhalten.

Erwartungsgemäß wird das Bundeskartellamt zunächst Gespräche mit der DFL suchen um Informationen zum konkreten Fall einzuholen. Im Laufe des Verfahrens werden dann alle weiteren Betroffenen eingebunden, um zu prüfen, ob das untersuchte Verhalten gegen das Kartellrecht verstößt. Auf Grundlage alle Informationen bildet sich das Kartellamt dann ein abschließendes Urteil.

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