"Nachdem der BGH bereits im September 2016 in unserem Sinne geurteilt und grundsätzlich die Zulässigkeit von Regressen gegen die Verursacher von Verbandsstrafen festgestellt hatte, gibt das heutige Urteil uns nun auch bei der Berechnung der Höhe von Regressforderungen die erhoffte Rechtssicherheit", teilte der Verein zur Sache mit.
Im Zweitligaspiel der Kölner gegen den SC Paderborn hatte der Beschuldigte einen Knallkörper gezündet, was unter anderem zu einer vom Verein zu zahlenden Verbandsstrafe geführt hatte.
Über mehrere Instanzen war der Sachverhalt beim Oberlandesgericht Köln gelandet, der den Beschuldigten am 9. März 2017 zur Zahlung verurteilt hatte. Die Höhe des Betrags bestätigte nun der BGH.