Zwei Wochen zuvor waren Leipziger Fans in Dortmund von BVB-Anhängern angegriffen und verletzt worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte die Geldstrafe aber auch aufgrund der Pyro-Vorfälle bei den Spielen beim 1. FC Köln am 8. April und bei der SpVgg Greuther Fürth am 7. Februar im DFB-Pokal. Zudem waren Bierbecher und Feuerzeuge bei der Auswärtspartie bei Bayer Leverkusen am 28. Januar und im Leipzig-Spiel auf den Rasen geworfen worden.
Bis zu 13.000 Euro der Strafe kann Gladbach für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.