Krawalle beim Nordderby

SID
Im Nordderby ging es nicht nur auf dem Rasen zur Sache
© getty

Krawalle beim Nordderby am Sonntag in der Bundesliga zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV (1:0) haben der Debatte über die Beteiligung von Vereinen an den Polizeikosten für Einsätze zusätzlichen Diskussionsstoff geliefert.

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Bei den Auseinandersetzungen am Rande der als Hochsicherheitsspiel eingestuften Begegnung lieferten sich rivalisierende Hooligans sowie auch Werder-Rowdys untereinander Schlägereien und richteten durch Würfe von Flaschen, Steinen und anderer Gegenstände Sachschäden an.

Nach Behördenangaben erlitten bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen aufseiten der Polizei, die Schlagstöcke und Pfefferspray anwenden musste, drei Einsatzkräfte Verletzungen. Gegen mehrere Krawallmacher stellte die Polizei wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Raubes, Widerstands gegen Polizeibeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung Strafanzeigen.

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Unabhängig von der neuerlichen Eskalation der Gewalt beim Derby bezeichnete unterdessen Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt rechtliche Zweifel an der vom Bremer Senat in Aussicht gestellten Rechnung für den Polizeieinsatz in der Hansestadt an die Deutsche Fußball Liga (DFL) als unbegründet. "Es gibt ein Gesetz, und da steht klar definiert drin, wofür Gebühren genommen werden. Wenn das definiert ist wie im Bremer Fall, ist das rechtlich zulässig. Wir sind sehr sicher, dass die Gerichte dem auch folgen werden", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) im Gespräch mit dem Deutschlandradio.

DFL soll 300.000 Euro zahlen

Das Land Bremen hatte vor dem Derby den Versand eines Gebührenbescheides über gut 300.000 Euro an die veranstaltende DFL angekündigt. Grund für die erstmalige Gebührenerhebung für die Absicherung eines Fußball-Spiels in Deutschland ist die Aufstockung des Personalkontingentes für das Nord-Duell von normalerweise 150 Beamten auf 1000 Einsatzkräfte.

Der Bescheid fußt auf einem 2014 erlassenen Gesetz zur Kostenregelung bei Großveranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial und vor allem mit überwiegend kommerziellem Interesse. Die DFL, ihre 36 Klubs aus den beiden oberen Ligen sowie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben bereits angekündigt, die Bremer Vorgehensweise gerichtlich überprüfen zu lassen.

Wendt widersprach auch Darstellungen, wonach durch Bremens Politik künftig auch für die Durchführung von polizeilich gesicherten Demonstrationen oder Kirchenprozessionen und Sportfesten kleinerer Vereine Gebühren fällig werden würden. "Das ist blanker Unfug. Denn das Demonstrationsrecht und auch das Recht zur freien Religionsausübung sind Grundrechte aus dem Grundgesetz - und auch wenn das manche Politiker glauben: Der Fußball steht noch nicht als Grundrecht im Grundgesetz."

Kuschelfaktor auf Ehrentribünen

Bremens Isolation unter den 16 Bundesländern in der Gebührenfrage resultiert laut Wendt hauptsächlich aus der Nähe politischer Entscheidungsträger zu den Klubs ihrer Länder. "Wir nennen das den 'Kuschelfaktor auf den Ehrentribünen'. Das hindert manchen politischen Prozess. Aber wir sind sicher: Wenn die Bremer auch vor Gericht durchgesetzt haben, werden die anderen Länder diesem Beispiel folgen."

In Bremen war die Polizei am Sonntag bei einer Massenprügelei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Randalierern ebenso gefordert wie bei einer offenbar politisch motivierten Schlägerei zwischen Bremer Hooligans aus der linken wie rechten Szene, bei der mehrere Rowdys verletzt wurden und von Notfallsanitätern versorgt werden mussten. HSV-Krawallmacher beschädigten zudem einen Zug und zündeten auf dem Bahnhof Pyrotechnik. Bremer Randalierer bewarfen den HSV-Bus mit Flaschen.

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