VDV: Kein Hinweis auf Steuerskandal

SID
Laut einem WDR-Bericht sollen zahlreiche Steuerklärungen deutscher Profis unvollständig sein
© getty

Die Spielergewerkschaft VDV glaubt nicht daran, dass deutsche Fußball-Profis in einen Steuerskandal verwickelt sind.

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"Es würde mich sehr wundern, wenn in der Breite ein Problem auftauchen würde", sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky dem "SID": "Aktuell ist uns kein Fall bekannt. Es gibt keine Hinweise."

Das WDR-Hintergrundmagazin "sport inside" hatte berichtet, dass fast jede dritte Steuererklärung von Bundesliga-Spielern nicht vollständig sein soll. Eine Welle von Steuerprüfungen würde drohen. "Das ist nicht ungewöhnlich", sagte Baranowsky: "Wir reden hier über Spieler mit einem Jahresgehalt von über 500.000 Euro - diese werden steuerlich behandelt wie Selbstständige."

Eine Betriebsprüfung sei noch "keine Steuerfahndung", sagte Baranowsky: "Dass bei einer Betriebsprüfung auch mal offene Fragen auftauchen, würde ich erstmal nicht problematisch sehen." Im Anschluss an die Berichterstattung müssten "sich die Behörden äußern", meinte der VDV-Geschäftsführer: "Bislang sind uns keine Anklagen bekannt."

Profis im Visier

Die Steuergewerkschaft in Nordrhein-Westfalen geht hingegen von zahlreichen unentdeckten Steuervergehen aus. "In Zusammenhang mit der Schweizer Steuer-CD sind Vorgänge bekannt geworden, die über Schweizer Konten sich abwickelten, die in Zusammenhang mit Panini liefen. Da wurden beispielsweise die deutschen Panini-Bilder in der Schweiz lizenziert und in Italien gedruckt; und da wurden dann Kontenbewegungen bekannt. Bekannt wurde dann auch, dass deutsche Spieler Geld bekommen haben für die Hingabe ihrer Persönlichkeitsrechte, und die sind in deutschen Steuererklärungen auch nie aufgetaucht", sagte Manfred Lehmann, der Vorsitzende der Steuergewerkschaft NRW.

Die VDV hatte in ihrem Magazin ("Wir Profis") die Vertragsfußballer darauf hingewiesen, dass die Finanzämter "ganz besonders auch Fußballprofis ins Visier" nehmen würden. "Sofern Profis jetzt noch - vor der Prüfungsankündigung - feststellen sollten, dass ihre Steuererklärungen bisher unvollständig waren, ist Eile geboten. Denn nur eine vollständige Selbstanzeige kann vor Strafe schützen", heißt es in dem Magazin.

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